MOTHERINGMOTHER 

KOSTEN | ANTRAGSTELLUNG 

Viele Familien fragen sich, ob die Kosten für einen Mütterpflegeeinsatz übernommen werden können.Ich zeige dir, wie du meine Unterstützung erhalten kannst und welche Schritte nötig sind.


STUNDENSATZ

Ich arbeite zu einem festen Stundenlohn von 50 €. Als Leistungserbringerin im Gesundheitswesen kann ich mit meiner IK-Nummer nach ärztlicher Verordnung mit Krankenkassen abrechnen. Diese übernehmen die Kosten meiner Tätigkeit als Mütterpflegerin ganz oder teilweise nach folgender gesetzlicher Grundlage:


§ 24h SGB V 

  • Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann - Achtung Elternzeit!! 


§38 SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall) – mit Zuzahlung in Höhe von 5 - 10 EUR / Tag

  • ein im Haushalt lebendes Kind unter 12 - keine im Haushalt lebende Person kann diese Aufgaben übernehmen


ANTRAGSTELLUNG

Als Versicherte stellst du den Antrag auf Bewilligung einer Haushaltshilfe | Mütterpflegerin bei deiner Krankenkasse. Das Antragsformular kannst du dir zusenden lassen. Bei einigen Krankenkassen gibt es auch eine Download Option. Gern unterstütze ich dich bei Fragen rund um die Antragstellung.

Sollten die Kriterien für eine Kostenübernahme nicht erfüllt sein, kannst du meine Leistungen auch privat in Anspruch nehmen. Diese stelle ich zu einem festgelegten Stundensatz in Rechnung.