MOTHERING MOTHER | MÜTTERPFLEGE

Liebevolle Unterstützung während der Schwangerschaft und im Wochenbett




Was macht eine Mütterpflegerin

Als zertifizierte Mütterpflegerin unterstütze ich dich beim Start ins Familienleben, ganz gleich ob es dein erstes Kind ist oder es bereits Geschwisterkinder gibt. Ich begleite dich liebevoll durch alle Phasen des Umbruchs und gebe dir Raum für Heilung, für Tränen, für Lachen und für das langsame Ankommen im neuen Alltag mit deinem Baby. Ich bin für dich da, wenn alles zu viel wird. Ich habe Zeit, um auf deine individuellen Bedürfnisse einzugehen und dich in deinem neuen Alltag mit einem Neugeborenen zu unterstützen. Durch meine Fachkenntnisse im Bereich Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett grenze ich mich von herkömmlichen Haushaltshilfen ab.

  • Unterstützung bei der Alltagsorganisation
  • Gespräche führen & zuhören
  • Einkaufen 
  • frisch gekochte, nährende Gerichte 
  • ggf. Betreuung von Geschwisterkindern
  • Begleitung bei Terminen 
  • Unterstützung beim Stillen und der Säuglingspflege
  • Ich helfe dir mit offenen Augen im Haushalt 
     (keine Grundreinigung)



Wie erhalte ich die Unterstützung einer Mütterpflegerin


Meine Leistungen als Mütternpflegerin können entweder privat bezahlt oder aber auch anteilig von deiner Krankenkasse übernommen werden. Voraussetzung hierfür sind bestimmte Indikationen. Liegen diese bereits in der Schwangerschaft vor, unterstütze ich dich auch schon vor der Geburt deines Kindes. 


Indikationen in der Schwangerschaft könnten sein:

  • Bettruhe aufgrund von Frühgeburtsbestreben
  • Hyperemesis
  • Gestationsdiabetes
  • u.v.m.


nach der Geburt:

  • Sectio
  • Mehrlingsgeburten
  • Stillprobleme 

psychische Erkrankungen u.v.m.

Voraussetzung für die Antragstellung ist eine ärztliche Bescheinigung

  • Bis zum 6.Tag nach der Geburt, kann diese auch von einer Hebamme ausgestellt werden
  • Anspruch auf Leistungen hat bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt zuzahlungsfrei

KOSTENÜBERNAHME

Ich arbeite zu einem festen Stundenlohn von 50€. Als Leistungserbringerin im Gesundheitswesen kann ich mit meiner IK-Nummer nach ärztlicher Verordnung mit Krankenkassen abrechnen. Diese übernehmen die Kosten meiner Tätigkeit als Mütterpflegerin ganz oder teilweise nach folgender gesetzlicher Grundlage:


§ 24h SGB V 

  • Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann - Achtung Elternzeit!! 


§38 SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall) – mit Zuzahlung in Höhe von 5 - 10 EUR / Tag

  • ein im Haushalt lebendes Kind unter 12 - keine im Haushalt lebende Person kann diese Aufgaben übernehmen



ANTRAGSTELLUNG

Als Versicherte stellst du den Antrag auf Bewilligung einer Haushaltshilfe | Mütterpflegerin bei deiner Krankenkasse. Das Antragsformular kannst du dir zusenden lassen. Bei einigen Krankenkassen gibt es auch eine Download Option. Gern unterstütze ich dich bei Fragen rund um die Antragstellung.

Sollten die Kriterien für eine Kostenübernahme nicht erfüllt sein, kannst du meine Leistungen auch privat in Anspruch nehmen. Diese stelle ich zu einem festgelegten Stundensatz in Rechnung.