Ich arbeite zu einem festen Stundenlohn von 50 €. Als Leistungserbringerin im Gesundheitswesen kann ich mit meiner IK-Nummer nach ärztlicher Verordnung mit Krankenkassen abrechnen. Diese übernehmen die Kosten meiner Tätigkeit als Mütterpflegerin ganz oder teilweise nach folgender gesetzlicher Grundlage:
§ 24h SGB V
- Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann - Achtung Elternzeit!!
§38 SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall) – mit Zuzahlung in Höhe von 5 - 10 EUR / Tag
- ein im Haushalt lebendes Kind unter 12 - keine im Haushalt lebende Person kann diese Aufgaben übernehmen.
- Sollten die Kriterien für eine Kostenübernahme nicht erfüllt sein, kannst du meine Leistungen auch privat in Anspruch nehmen. Diese stelle ich zu einem festgelegten Stundensatz in Rechnung.